Lohnabrechnung Schweiz: Checkliste mit Muster und Beitragssätzen für KMU

Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt: Jede Lohnzahlung in der Schweiz erfordert eine Lohnabrechnung — für alle Angestellten, unabhängig von Beschäftigungsgrad und Rechtsform. Die Abrechnung muss Bruttolohn, alle Sozialversicherungsabzüge (AHV/IV/EO 5.30 %, ALV 1.10 %, NBU, BVG) und den Nettolohn ausweisen. Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden ist der korrekte Kantonaltarif Pflicht. Diese Checkliste deckt alle Pflichtbestandteile ab — mit illustrativen Betragsbeispielen und Beitragssätzen als Referenz.

»Die häufigste Fehlerquelle bei KMU ist nicht die Berechnung des Grundlohns, sondern die Quellensteuer und die BVG-Abgrenzung. Wer eine strukturierte Checkliste monatlich durcharbeitet, entdeckt diese Fehler bevor die Ausgleichskasse anruft.«

— Hasan Kirmizitas, Lohnbuchhaltung und Treuhand, Rothstein AG Oftringen

Diese Checkliste ist der monatliche Prüfprozess.

Download Lohnabrechnung Checkliste KMU

Den vollständigen Lohnbuchhaltungs-Leitfaden mit Jahreskalender, Sozialversicherungsübersicht und Outsourcing-Entscheidungshilfe finden Sie hier: Lohnbuchhaltung Schweiz für KMU.

Illustrative Beispiel-Lohnabrechnung

Vereinfachte Darstellung zu Illustrationszwecken. Kein reales Unternehmen. Angestellter, Alter 35, Vollzeit, kein Quellensteuer-Status.

PositionBetrag (CHF)Bemerkung
Grundlohn5’500.00Vereinbarter Monatslohn
Überstundenentschädigung120.004 Stunden à CHF 30
Bruttolohn total5’620.00Basis für SV-Abzüge
— ABZÜGE ARBEITNEHMER —
AHV / IV / EO (5.30 %)-298.06Arbeitnehmeranteil
ALV (1.10 %)-61.82Bis Lohngrenze CHF 148’200/Jahr
NBU-Prämie (Beispiel 1.20 %)-67.44Nichtberufsunfall; Satz je Versicherer
BVG Sparprämie AN-Anteil (Alter 35, 10 %)-170.7550 % von CHF 341.50 (10 % von CHF 3’415 koordiniertem Monatslohn)
KTG-Prämie (Beispiel 0.50 %)-28.10Krankentaggeld; nicht obligatorisch
Nettolohn (Auszahlung)4’993.83Nach allen Abzügen — CHF 5’620 − CHF 626.17
— ARBEITGEBERBEITRÄGE (nicht lohnwirksam) —
AHV / IV / EO AG-Anteil (5.30 %)298.06Gleich wie AN-Anteil
ALV AG-Anteil (1.10 %)61.82
BU-Prämie (Berufsunfall, Beispiel 0.50 %)28.10Arbeitgeber trägt BU vollständig
BVG AG-Mindestanteil (50 % der Prämie)170.75Mindestparität nach BVG Art. 66
FAK / Kinderzulagen AG (Aargau SVA 1.45 %)81.49CHF 5’620 × 1.45 %

BVG-Berechnung Beispiel: Koordinierter Monatslohn = CHF 5’620 − CHF 2’205 (= CHF 26’460 / 12) = CHF 3’415. Sparrate Alter 35: 10 %. Total Monatsprämie: CHF 341.50. AN und AG je 50 % = CHF 170.75. BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22’680 Jahresbruttolohn.

Lohnabrechnung-Checkliste — 38 Prüfpunkte in 8 Bereichen

TEIL 1 — Stammdaten (4 Punkte)

Name und Adresse des Arbeitgebers vollständig
Name und Adresse des Arbeitnehmers vollständig
AHV-Nummer des Arbeitnehmers korrekt
Abrechnungsperiode (Monat / Jahr) eindeutig angegeben

TEIL 2 — Bruttolohn-Bestandteile (6 Punkte)

Grundlohn (Monats- oder Stundenlohn) korrekt ausgewiesen
Zulagen separat ausgewiesen (Nacht-, Sonntags-, Schichtzulagen, Pikettdienst)
Überstunden / Überzeit korrekt berechnet und ausgewiesen
Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei Stundenlohn berücksichtigt (mind. 8.33 % bei 5 Wochen Ferien)
Boni / Provisionen / 13. Monatslohn als Sonderzahlungen separat ausgewiesen
Spesen separat und klar von Lohnbestandteilen getrennt (Spesen sind kein AHV-pflichtiger Lohn)

TEIL 3 — Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer (5 Punkte)

AHV / IV / EO: 5.30 % des AHV-pflichtigen Lohns abgezogen und ausgewiesen
ALV: 1.10 % bis zur Lohngrenze von CHF 148’200 / Jahr abgezogen
NBU-Prämie: korrekte Police-Rate angewendet, Prämie ausgewiesen (nur bei Angestellten mit >8h/Woche)
BVG-Beitrag: korrekter Arbeitnehmeranteil gemäss Altersklasse und PK-Reglement abgezogen (nur bei versicherten Mitarbeitenden, ab CHF 22’680 Jahresbruttolohn)
KTG / Krankentaggeld: falls vereinbart, Prämienanteil korrekt ausgewiesen

Alle Abzüge müssen einzeln und transparent ausgewiesen sein — ein Sammelbetrag «Abzüge total» genügt nicht.

TEIL 4 — Quellensteuer (falls quellensteuerpflichtig) (4 Punkte)

Quellensteuerpflicht für diesen Mitarbeitenden geprüft (betrifft Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C)
Richtiger Kantonaltarif angewendet (siehe Tarifübersicht unten)
Kanton / Gemeinde korrekt berücksichtigt (Wohnkanton des Mitarbeitenden ist massgebend)
Quellensteuer separat und transparent ausgewiesen

Quellensteuer-Tarifübersicht Kanton Aargau:

TarifGilt für
Tarif AAlleinstehend, ohne Kinder
Tarif BVerheiratet, Alleinverdiener, ohne Kinder
Tarif CVerheiratet, Doppelverdiener
Tarif DNebenerwerb
Tarif HAlleinerziehend

TEIL 5 — Nettolohn (2 Punkte)

Nettolohn korrekt berechnet: Bruttolohn minus alle AN-Abzüge
Nettolohn als Auszahlungsbetrag klar ausgewiesen — stimmt er mit dem tatsächlichen Zahlungsauftrag überein?

TEIL 6 — Arbeitgeberbeiträge (intern) (5 Punkte)

Arbeitgeberanteil AHV / IV / EO (5.30 %) ausgewiesen
Arbeitgeberanteil ALV (1.10 %) ausgewiesen
BU-Prämie (Berufsunfall) vollständig durch Arbeitgeber ausgewiesen
Arbeitgeberanteil BVG (mindestens 50 % der Gesamtprämie) ausgewiesen
FAK / Familienzulagen ausgewiesen (Kanton Aargau SVA Aargau: 1.45 % der Lohnsumme)

TEIL 7 — Kinder- und Ausbildungszulagen (2 Punkte)

Anspruch auf Kinderzulagen geprüft (Kinder unter 16 Jahre; Ausbildungszulage bis 25 Jahre)
Zulagen korrekt nach Kanton Aargau 2026 ausgewiesen: Kinderzulage CHF 225/Monat, Ausbildungszulage CHF 278/Monat

Kinderzulagen sind grundsätzlich nicht AHV/ALV-pflichtig — sie dürfen nicht in die SV-Bemessungsgrundlage einfliessen.

TEIL 8 — Formelle Anforderungen und Datenschutz (5 Punkte)

Abrechnung verständlich und für den Arbeitnehmer nachvollziehbar
Zustellung korrekt: Papier oder digital mit Empfangsnachweis
Zugriff auf Lohndaten nur für berechtigte Personen (DSG-Konformität)
Revisionssichere Archivierung sichergestellt
Aufbewahrungspflicht eingehalten (mindestens 10 Jahre, OR 958f)

Weitere Informationen: SVA Aargau (Kinderzulagen-Beträge).

Typische Fehler und ihre Konsequenzen

FehlerKonsequenz
Falsche SV-Ansätze (z. B. veraltete Beitragssätze)Nachforderung Ausgleichskasse
Quellensteuer-Tarif falsch angewendetNachforderung Steuerbehörde, ggf. Busse
BVG-Pflicht nicht geprüft (Mitarbeiter nicht angemeldet)Rückwirkende Nachzahlung aller Prämien + Verzugszinsen
Spesen als AHV-pflichtiger Lohn verbuchtZu hohe SV-Abzüge, Korrekturbedarf
Kinderzulagen in SV-Basis eingerechnetZu hohe AHV/ALV-Abzüge
Lohndaten ungesichert gespeichertDSG-Verletzung, Busse bis CHF 250’000

Praxisbeispiel (anonymisiert, Rothstein AG): Ein KMU-Inhaber in Oftringen verwendete jahrelang einen veralteten NBU-Prämiensatz. Die Korrektur durch die Ausgleichskasse betraf drei Jahre rückwirkend und kostete CHF 4’800 Nachzahlung plus Verzugszinsen.

Lohnabrechnung selbst oder auslagern?

KriteriumSelbst erstellenOutsourcing an Treuhänder
Geeignet für1–2 Angestellte, einfache StrukturAb 3 Angestellten, Quellensteuer, Teilzeit
Zeitaufwand pro MonatCa. 1–2 Stunden (2 Angestellte)Minimal — Stunden/Daten liefern
Fehlerrisiko QuellensteuerHochTief
Tarifanpassungen (AHV etc.) automatischNein — manuell anpassenJa
DSG-ComplianceEigenverantwortungInklusive
KostenSoftware ab ca. CHF 600/JahrAb ca. CHF 40–80/Monat pro Mitarbeitenden

FAQ

Frage Antwort 
Muss ich jeden Monat eine Lohnabrechnung erstellen?Ja — für jede Lohnzahlung ist eine Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt auch für Stundenlohnmitarbeitende, Teilzeitkräfte und temporäre Anstellungen.
Welche Beitragssätze gelten 2026 für die Sozialversicherungsabzüge?AHV/IV/EO Arbeitnehmer: 5.30 %. ALV: 1.10 % bis zur Lohngrenze von CHF 148’200 / Jahr. NBU-Prämie variiert je nach Versicherer und Risikoklasse (Beispiel: 1.20 %). BVG variiert nach Altersklasse und PK-Reglement (Eintrittsschwelle CHF 22’680 Jahresbruttolohn, 2026).
Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Lohnausweis?Die Lohnabrechnung wird monatlich erstellt und zeigt Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn für den jeweiligen Monat. Der Lohnausweis wird einmal jährlich ausgestellt, fasst das gesamte Jahreseinkommen zusammen und dient als Grundlage für die Steuererklärung des Arbeitnehmers.
Was gehört in die Lohnabrechnung, was in den Lohnausweis?Lohnabrechnung: monatlicher Bruttolohn, alle SV-Abzüge, Quellensteuer, Nettolohn. Lohnausweis: Jahreseinkommen total, Naturallohn (z. B. Geschäftsauto), geldwerte Vorteile, Weiterbildungskosten, Mitarbeiterbeteiligungen.
Ist eine digitale Lohnabrechnung erlaubt?Ja — digitale Lohnabrechnungen sind ausdrücklich zulässig, sofern der Zugang für den Arbeitnehmer sichergestellt ist und DSG-Konformität gewährleistet wird.
Wie lange müssen Lohnabrechnungen aufbewahrt werden?Mindestens zehn Jahre gemäss OR 958f — revisionssicher und jederzeit zugänglich.

Weitere Informationen: Pensionskasse (BVG) für Arbeitgebende, «Finanzbuchhaltung», «Jahresabschluss-Checkliste», «Lohnbuchhaltung Schweiz für KMU».

PDF-Download — Lohnabrechnung-Checkliste für KMU

Druckfertige Version mit allen 8 Prüfbereichen, Quellensteuer-Tarifübersicht und SV-Beitragssätzen als Schnellreferenz.

Lohnabrechnung-Checkliste 2026 kostenlos herunterladen (PDF)

Hinweis: Checkliste gemäss OR, AHVG, BVG, UVG, Quellensteuerrecht und DSG, Stand 2026. Ersetzt keine individuelle Beratung.

Persönliche Beratung zur Lohnabrechnung in Oftringen (AG)

Rothstein AG
Nordstrasse 14
4665 Oftringen
Telefon: +41 62 558 50 88
E-Mail: info@rothstein.swiss

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beurteilungen erfolgen gemäss Schweizer Recht (DBG, kantonale Steuergesetze), Stand 2026.

Kurze Sommerpause

Wir gönnen uns eine kleine Sommerpause und sind vom 13.07. bis 02.08.2026 nicht im Büro.

Ab dem 03.08.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine schöne Sommerzeit.