Lohnbuchhaltung in der Schweiz: Sozialversicherungen, BVG, Quellensteuer und Kosten für KMU

Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt: Jedes Schweizer Unternehmen mit Angestellten ist lohnbuchhaltungspflichtig — ab dem ersten Arbeitstag. Der Arbeitgeber trägt ca. 12–16 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 %, FAK Kanton Aargau 1.45 %, BVG variabel, UVG variabel). BVG-pflichtig werden Mitarbeitende ab einem Jahresbruttolohn von CHF 22’680 (Stand 2026). Quellensteuer betrifft ausländische Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C — Arbeitgeber haften für korrekte Abführung. Dieser Beitrag erklärt alle Pflichten mit vollständiger Beitragsübersicht.

»Die Lohnbuchhaltung ist die Aufgabe, die bei KMU am häufigsten unterschätzt wird — bis die erste Kontrolle der Ausgleichskasse kommt. Fehler bei der Quellensteuer oder beim BVG-Anschluss können rückwirkend über mehrere Jahre korrigiert werden, mit erheblichen Nachzahlungen.«

— Hasan Kirmizitas, Leiter Treuhand und Lohnbuchhaltung, Rothstein AG Oftringen

Einen vollständigen Leitfaden zur Lohnbuchhaltung finden sie hier als PDF zum Download.

Was gehört zur Lohnbuchhaltung — und was nicht?

Die Lohnbuchhaltung ist ein eigenständiger Teilbereich der Buchhaltung. Sie ist vollständig abgegrenzt von der Finanzbuchhaltung — aber ihre Salden (Lohnkosten, Sozialversicherungsverbindlichkeiten) fliessen monatlich in die Fibu ein.

Was die Lohnbuchhaltung umfasst

  • Verwaltung aller Personalstammdaten (AHV-Nummer, Zivilstand, Kinderzulagen, Quellensteuerstatus)
  • Berechnung und Auszahlung der monatlichen Löhne
  • Abrechnung aller Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, FAK)
  • Quellensteuerabrechnungen für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende
  • Erstellung von Lohnausweisen (jährlich)
  • Jahresmeldungen an Ausgleichskassen
  • Revisionssichere Archivierung aller Lohndaten (DSG-konform)

Was die Lohnbuchhaltung nicht ist: Keine Personalführung (HR), keine Arbeitszeiterfassung (separates System), keine Verbuchung von Geschäftsvorfällen (das ist die Fibu).

Weitere Informationen: «Buchhaltung», «Finanzbuchhaltung».

Alle Sozialversicherungen auf einen Blick — Beitragsübersicht 2026

Dies ist die vollständigste Übersicht, die ein KMU-Inhaber beim Thema Lohnkosten braucht. Alle Sätze beziehen sich auf den Jahresbruttolohn des Mitarbeitenden.

SozialversicherungArbeitgeberArbeitnehmerBemessungsgrundlageBesonderheit
AHV (Altersvorsorge)4.35 %4.35 %Ganzer LohnKeine Obergrenze
IV (Invalidenversicherung)0.70 %0.70 %Ganzer Lohn
EO (Erwerbsersatz)0.25 %0.25 %Ganzer Lohn
AHV/IV/EO total5.30 %5.30 %
ALV (Arbeitslosenversicherung)1.10 %1.10 %Bis CHF 148’200/JahrAuf Lohnteil darüber: 0 %
FAK (Familien-zulagen)1.45 % (SVA Aargau)0 %Ganzer LohnKantonal — SVA Aargau; andere FAK: 1.0–2.75 %
BVG (Pensions-kasse)Mind. 50 % der PrämieRestKoordinierter LohnPflicht ab CHF 22’680 Jahresbruttolohn
UVG BU (Berufs-unfall)100 %0 %Bis CHF 148’200Prämie nach Risikoklasse
UVG NBU (Nicht-berufsunfall)0 %100 %Bis CHF 148’200Bei >8h/Woche beim selben AG
KTG (Krankentaggeld)Oft 50 %Oft 50 %Ganzer LohnNicht gesetzlich obligatorisch, empfohlen

Typische Gesamtbelastung Arbeitgeber pro CHF 100 Bruttolohn (Kanton Aargau, Richtwerte):

  • AHV/IV/EO Arbeitgeberanteil: CHF 5.30
  • ALV Arbeitgeberanteil: CHF 1.10
  • FAK Kanton Aargau (SVA Aargau): CHF 1.45
  • BVG Arbeitgeberanteil: variabel, ca. CHF 4–9 je nach Alter und Pensionskassen-Plan
  • UVG BU-Prämie: CHF 0.10–1.50 je nach Branche und Versicherer
  • Total Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Bruttolohn: ca. 12–16 %

BVG — wann wird ein Mitarbeitender pensionskassenpflichtig?

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für viele kleine KMU der unübersichtlichste Teil der Lohnbuchhaltung.

SchwelleWert 2026Bedeutung
EintrittsschwelleCHF 22’680 JahresbruttolohnUnter diesem Betrag kein BVG-Anschluss obligatorisch
KoordinationsabzugCHF 26’460Wird vom Bruttolohn abgezogen; der Rest ist der «koordinierte Lohn» — BVG-Beitragsbasis
Max. koordinierter LohnCHF 64’260 (= CHF 90’720 − CHF 26’460)Auf Lohnteile über CHF 90’720 wird kein BVG-Obligatorium berechnet
Mindestsparbeitrag je nach Alter7–18 % des koordinierten Lohns25–34 J.: 7 %; 35–44 J.: 10 %; 45–54 J.: 15 %; 55–65 J.: 18 %

BVG 21-Reform — abgelehnt: Die Volksabstimmung vom 22. September 2024 lehnte die BVG 21-Reform mit rund 67 % Nein-Stimmen klar ab. Die alten BVG-Regeln gelten weiterhin: Eintrittsschwelle CHF 22’680, fixer Koordinationsabzug CHF 26’460, Mindestumwandlungssatz 6.8 % im Obligatorium.

Praxishinweis: Teilzeitangestellte mit mehreren Arbeitgebern können unter der Eintrittsschwelle liegen, obwohl ihr Gesamteinkommen darüber liegt. Sie können sich freiwillig der Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Das ist häufig übersehen — und kann eine Vorsorgelücke von CHF 100’000+ verursachen.

Quellensteuer — was KMU wissen müssen

Die Quellensteuer ist der fehleranfälligste Bereich der Schweizer Lohnbuchhaltung. Arbeitgeber haften für korrekte Berechnung und Abführung.

Wen betrifft die Quellensteuer?

PersonengruppeQuellensteuer?
CH-StaatsangehörigeNein
Ausländer mit Niederlassungsbewilligung CNein
Ausländer mit Ausweis B, Jahreseinkommen unter CHF 120’000Ja
Ausländer mit Ausweis L (Kurzaufenthalt)Ja
Grenzgänger (Ausweis G)Je nach Doppelbesteuerungsabkommen

Häufigste Fehlerquellen bei der Quellensteuer

  • Falscher Tarif angewendet (verheiratet/unverheiratet, mit/ohne Kinder)
  • Grenzgänger falsch behandelt — je nach Staatsangehörigkeit und DBA unterschiedlich
  • Tarifwechsel bei Statusänderung nicht vorgenommen (Heirat, Geburt Kind, Wohnsitzwechsel)
  • Nachzahlungen bei Jahresabstimmung nicht korrekt erfasst

Pflichtangaben auf der Lohnabrechnung in der Schweiz

Was muss auf einer Lohnabrechnung stehen? Viele KMU-Inhaber wissen das nicht — und riskieren bei Kontrollen Beanstandungen.

Name und Adresse Arbeitgeber und Arbeitnehmer
AHV-Nummer des Mitarbeitenden
Abrechnungsmonat / -periode
Bruttolohn (Grundlohn + Zulagen)
Abzüge einzeln aufgelistet: AHV, IV, EO, ALV, BVG, NBU (sofern relevant), Quellensteuer
Nettolohn (Auszahlungsbetrag)
Kinderzulagen (falls vorhanden — Kanton Aargau 2026: CHF 225/Monat Kinderzulage, CHF 278/Monat Ausbildungszulage)
Spesenvergütungen (separat ausgewiesen)

Für den Lohnausweis (jährlich): Zusätzlich Naturallohn, geldwerte Vorteile (z. B. Geschäftsfahrzeug), Weiterbildungskosten, Mitarbeiterbeteiligungen.

Alle Informationen zur Lohnabrechnung finden Sie in unserem vollständigen Artikel «Lohnabrechnung Schweiz -Checkliste».

Lohnbuchhaltungs-Jahreskalender für KMU

ZeitraumAufgaben
MonatlichLöhne berechnen und auszahlen, Lohnabrechnung erstellen, AHV-Akontozahlungen, BVG-Beiträge überweisen
QuartalsweiseAHV-Abrechnungen an Ausgleichskasse, Quellensteuer-Abrechnung an kantonale Steuerbehörde
HalbjährlichUVG-Prämienabrechnung (je nach Versicherer), Zwischenabstimmung Lohnkonten
DezemberLetzte Lohnzahlung inkl. 13. Monatslohn (falls vereinbart), Vorbereitung Lohnausweise
JanuarLohnausweise erstellen und an Mitarbeitende + Steuerbehörde, Jahresmeldung AHV-Ausgleichskasse (Kanton Aargau: SVA Aargau, bis Ende Januar)
Februar/MärzJahresabrechnung BVG, Quellensteuer-Jahresabstimmung (Kanton Aargau bis Ende Februar), FAK-Jahresabrechnung

Lohnbuchhaltung selbst führen oder auslagern?

KriteriumIntern führenTreuhänder beauftragen
Geeignet für1–3 Angestellte, einfache Struktur, kein QuellensteuerAb 3 Angestellten, Quellensteuer, Teilzeit, Wachstum
Direkte KostenTief (Lohnsoftware-Modul ab ca. CHF 600/Jahr)Ab ca. CHF 40–80/Monat pro Mitarbeitenden
Zeitaufwand/Monat (5 Angestellte)Ca. 3–4 StundenMinimal — Daten liefern genügt
Fehlerrisiko QuellensteuerHoch ohne FachkenntnisseTief
Kontinuität bei PersonalwechselRisiko — Know-how geht verlorenGarantiert
HaftungsübernahmeNeinJa
DSG-ComplianceEigenverantwortungInklusive

Kritisches Argument für Outsourcing: Wenn die einzige Person, die die interne Lohnbuchhaltung beherrscht, krank wird oder kündigt, steht das Unternehmen vor einem ernsthaften operativen Problem. Outsourcing eliminiert diese Abhängigkeit vollständig.

Praxisbeispiel (anonymisiert, Rothstein AG): Ein KMU mit 8 Mitarbeitenden übernahm die Lohnbuchhaltung zu Rothstein AG, nachdem die bisherige interne Lösung bei einem unerwarteten Personalwechsel zusammengebrochen war. Die Umstellung dauerte drei Wochen — ohne einen einzigen Unterbruch der monatlichen Lohnzahlungen.

Typische Fehler und ihre Konsequenzen

FehlerKonsequenz
Falsche BVG-Einschätzung (Mitarbeiter nicht angemeldet)Nachzahlung aller Beiträge rückwirkend + Verzugszinsen
Falsche Quellensteuer-Tarife angewendetNachforderung Steuerbehörde, ggf. Busse
Fehlende LohnausweiseBusse, Steueramt veranlasst Schätzung
Familienzulagen nicht korrekt abgerechnetNachzahlungen + kantonale FAK-Kontrolle (Kanton Aargau: CHF 225 Kinder-, CHF 278 Ausbildungszulage)
Personalstammdaten nicht aktuellFalsche AHV-Abrechnung, Meldefehler
DSG-Verletzung (Lohndaten ungeschützt)Busse bis CHF 250’000 (DSG Art. 60)

FAQ

Frage Antwort 
Was zahlt ein Arbeitgeber für Sozialversicherungen zusätzlich zum Bruttolohn?Als Faustregel: ca. 12–16 % des Bruttolohns. Die grössten Positionen: AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 %, FAK Kanton Aargau (SVA Aargau) 1.45 %, BVG mindestens 50 % der Prämie (altersabhängig) und UVG-BU-Prämie (branchenabhängig).
Ab welchem Lohn muss ein Mitarbeitender bei der Pensionskasse angemeldet werden?BVG-Anmeldepflicht besteht ab einem Jahresbruttolohn von CHF 22’680 (Stand 2026). Darunter ist ein freiwilliger Anschluss über die Auffangeinrichtung BVG möglich. Teilzeitangestellte mehrerer Arbeitgeber können die Eintrittsschwelle trotz tiefem Einzellohn überschreiten.
Muss die Lohnbuchhaltung monatlich geführt werden?Ja — Löhne und alle gesetzlichen Abzüge müssen periodengerecht erfasst, berechnet und ausgezahlt werden. Die monatliche Abrechnung der Sozialversicherungen bleibt Pflicht.
Was ist die Quellensteuer und wer ist davon betroffen?Quellensteuer ist eine Einkommenssteuer, die direkt auf dem Lohn ausländischer Mitarbeitender ohne Niederlassungsbewilligung C erhoben wird. Der Arbeitgeber zieht den Betrag vom Lohn ab und führt ihn direkt an die Steuerbehörde ab. Fehler bei der Tarifeinstufung sind häufig und werden rückwirkend korrigiert.
Wie lange müssen Lohnunterlagen aufbewahrt werden?Mindestens zehn Jahre gemäss OR 958f — Lohnabrechnungen, Lohnausweise, Anmeldungen und Jahresmeldungen. Digital oder physisch, revisionssicher, jederzeit lesbar.
Ist eine digitale Lohnbuchhaltung erlaubt?Ja — sofern Datenschutz (DSG-Konformität), Nachvollziehbarkeit und revisionssichere Archivierung gewährleistet sind. Bei digitaler Verarbeitung von Personaldaten sind die DSG-Anforderungen zu beachten, insbesondere Zugriffskontrollen und Datensicherheit.

Fazit

Lohnbuchhaltung ist kein Selbstläufer. Sie verbindet sechs verschiedene Rechtsgebiete — OR, AHVG, BVG, UVG, Quellensteuerrecht, DSG — und verlangt monatliche Sorgfalt sowie jährliche Meldepflichten. Fehler werden oft erst bei Revisionen entdeckt, dann rückwirkend korrigiert. Wer die Lohnbuchhaltung professionell auslagert, kauft sich nicht nur Zeit — er kauft sich Rechtssicherheit.

Download Leitfaden Lohnbuchhaltung als PDF

Persönliche Beratung zur Lohnbuchhaltung in Oftringen (AG)

Rothstein AG
Nordstrasse 14
4665 Oftringen
Telefon: +41 62 558 50 88
E-Mail: info@rothstein.swiss

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche Beurteilungen erfolgen gemäss Schweizer Recht (DBG, kantonale Steuergesetze), Stand 2026.

Kurze Sommerpause

Wir gönnen uns eine kleine Sommerpause und sind vom 13.07. bis 02.08.2026 nicht im Büro.

Ab dem 03.08.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine schöne Sommerzeit.