Firma gründen in der Schweiz: GmbH, AG und Einzelfirma — Kosten, Ablauf und kostenlose Gründung

Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt: Gründen einer GmbH in der Schweiz kostet ohne Begleitung ca. CHF 1’100–2’250 an Notar- und Handelsregistergebühren plus das Mindestkapital von CHF 20’000. Eine AG-Gründung ca. CHF 2’100–3’250 plus CHF 100’000 Mindestkapital. Rothstein AG übernimmt Notarkosten und Gründungsgebühren vollständig — Sie zahlen ausschliesslich das gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftskapital. Der Gründungsprozess dauert bei GmbH und AG ca. 2–4 Wochen und umfasst 10 klar definierte Schritte.

»Die häufigsten Fehler bei der Firmengründung entstehen nicht beim Prozess, sondern bei der Entscheidung: falsche Rechtsform gewählt, Steuern zu spät gedacht, Gesellschafterregelung nicht klar dokumentiert. Wer diese drei Punkte vor der Gründung klärt, spart Jahre von Korrekturen.«

— Hasan Kirmizitas, Gründungsberater und Leiter Treuhand, Rothstein AG Oftringen

Die kostenlose Firmengründung mit der Rothstein AG

Rothstein AG übernimmt Notarkosten und Gründungsgebühren vollständig. Sie zahlen ausschliesslich das gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftskapital. GmbH: CHF 20’000 Stammkapital (min. CHF 10’000 einzuzahlen) · AG: CHF 100’000 (min. CHF 50’000 einzuzahlen)

Was Rothstein AG übernimmt:

  • Notarkosten (GmbH und AG)
  • Handelsregistergebühren
  • Gebühr für das Kapitaleinzahlungskonto
  • Firmenname-Vorabprüfung im Handelsregister

Was Sie einbringen:

  • GmbH: Stammkapital CHF 20’000 (davon mind. CHF 10’000 sofort einzuzahlen)
  • AG: Aktienkapital CHF 100’000 (davon mind. CHF 50’000 sofort einzuzahlen)

Bedingungen: Das Angebot gilt für GmbH- und AG-Gründungen sowie Umwandlungen über Rothstein AG in der Schweiz. Details und individuelle Voraussetzungen werden im kostenlosen Erstgespräch geklärt. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.

Weitere Informationen: «Steuern sparen», «Selbständig werden», «Buchhaltungs-Grundlagen».

Welche Rechtsform passt zu meiner Situation?

KriteriumEinzelfirmaGmbHAG
MindestkapitalKeinesCHF 20’000 (min. CHF 10’000 einzuzahlen)CHF 100’000 (min. CHF 50’000 einzuzahlen)
HaftungPersönlich, unbeschränktAuf Stammkapital beschränktAuf Aktienkapital beschränkt
SteuernGewinn = privates EinkommenGewinn- + Kapitalsteuer (separat)Gewinn- + Kapitalsteuer (separat)
Steuerlich günstiger abCa. CHF 100’000–120’000 Jahresgewinn (Kanton Aargau)Grössere Strukturen
HandelsregisterpflichtAb CHF 100’000 UmsatzImmerImmer
Gesellschafter1 Person1 bis unbeschränktMind. 1 Aktionär
Gründungsdauer1–3 Tage2–4 Wochen2–4 Wochen
Gründungskosten ohne RothsteinCHF 120–200CHF 1’100–2’250CHF 2’100–3’250
Gründungskosten mit Rothstein AGCHF 0 (nur Stammkapital)CHF 0 (nur Aktienkapital)
Geeignet fürEinzelpersonen, TestphasenKMU, Partnerschaften, WachstumInvestoren, grössere Strukturen

Wie läuft eine Firmengründung in der Schweiz ab?

Der Gründungsprozess für eine GmbH oder AG folgt diesen 10 Schritten:

SchrittWasWerDauer
1Rechtsform wählen und Gründungsstrategie klärenGründer + Rothstein AGErstgespräch
2Firmenname prüfen und reservierenRothstein AG / Handelsregister1–2 Tage
3Statuten erarbeitenRothstein AG2–5 Tage
4Kapital auf Sperrkonto einzahlenGründer + Bank1–3 Tage
5Öffentliche Beurkundung beim NotarNotar + Gründer1 Tag
6Eintrag ins HandelsregisterRothstein AG / Notar3–7 Werktage
7Anmeldung bei der AHV-AusgleichskasseRothstein AG / Gründer1–2 Tage
8MWST-Anmeldung (falls erforderlich ab CHF 100’000)Rothstein AG1–2 Tage
9Versicherungen abschliessenGründer + BeratungParallel
10Buchhaltung und Organisation aufbauenRothstein AGLaufend

Gesamtdauer GmbH/AG: ca. 2–4 Wochen bei vollständigen Unterlagen. Bei vollständiger Unterlagenlieferung dauert die Handelsregistereintrags-Phase im Kanton Aargau typischerweise 5–10 Werktage.

Weitere Informationen: Handelsregisteramt Kanton Aargau.

Was brauche ich für die GmbH-Gründung?

Die vollständige Unterlagen-Liste für eine reibungslose Gründung:

Alle Gründer / Gesellschafter:

Gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) aller Gesellschafter
AHV-Nummer aller Gesellschafter
Wohnadresse aller Gesellschafter

Gesellschaft:

Gewünschter Firmenname (inkl. 1–2 Alternativen, falls Erstname bereits vergeben)
Gesellschaftszweck (Beschreibung der Tätigkeit)
Gesellschaftssitz (Kanton und Gemeinde)
Kapitalbetrag pro Gesellschafter und Aufteilung (Stammeinlagen)
Name und Funktion der Geschäftsführer (mit Unterschriftsberechtigung)

Kapitaleinzahlung:

☐ Nachweis der Kapitaleinzahlung auf Sperrkonto (Bankbestätigung)

Rothstein AG koordiniert Statutenerstellung, Notartermin und Handelsregistereintrag — Sie müssen keine Formulare selbst ausfüllen.

Weitere Informationen: OR 777 auf fedlex.admin.ch

Firmennamen in der Schweiz — was ist erlaubt?

Der Firmenname ist einer der ersten Stolpersteine bei der Gründung.

Regeln für Firmennamen (OR 944 ff.):

  • Muss unterscheidungskräftig sein — kein generischer Begriff wie «Swiss Business AG»
  • Darf nicht irreführend sein — kein Name, der auf grössere Tätigkeiten als tatsächlich ausgeübt hindeutet
  • Kein Bezug zu staatlichen oder behördlichen Strukturen
  • GmbH: Zusatz «GmbH» oder «Sàrl» zwingend
  • AG: Zusatz «AG», «SA» oder «Ltd.» zwingend
  • Vorausreservierung empfohlen: Handelsregister-Vorabprüfung möglich und im Gründungspaket Rothstein AG inklusive

Was häufig scheitert:

  • Name bereits im Handelsregister eingetragen
  • Name zu ähnlich zu einem bestehenden Unternehmen (Verwechslungsgefahr)
  • Schutzrechte (Marken) nicht geprüft — dies ist separat beim IGE zu prüfen

Pflichten nach der Gründung

Nach dem Handelsregistereintrag beginnen die laufenden Pflichten:

PflichtWannDetails
BuchhaltungAb Tag 1OR 957 — GmbH immer buchhaltungspflichtig
AHV-AnmeldungSofortGesellschafter-Geschäftsführer: AHV-pflichtig
MWST-AnmeldungAb CHF 100’000 UmsatzAnmeldung innert 30 Tagen
LohnbuchhaltungBei erster AnstellungAHV, BVG, UVG etc.
JahresabschlussInnerhalb 6 Monate nach JahresendeOR 958c
Steuererklärung GmbH/AGJährlichKanton Aargau: 30. Juni (Fristverlängerung möglich)

Häufige Fehler bei der Firmengründung — und wie man sie vermeidet

FehlerKonsequenzVermeidung
Falsche Rechtsform gewähltSteuerliche Nachteile, spätere kostspielige UmwandlungSteuerberatung vor der Gründung
Gesellschaftszweck zu eng formuliertTätigkeitserweiterung erfordert kostenpflichtige StatutenänderungZweck weit genug fassen
Gesellschafterregelung nicht dokumentiertKonflikte ohne vertragliche GrundlageShareholders Agreement / Gesellschaftervertrag
MWST-Pflicht zu spät bemerktRückwirkende Nachforderung ESTVAb CHF 80’000 Umsatz bereits planen
Firmennamen-KonfliktName muss nach Eintragung geändert werden — teuer und aufwändigVorabprüfung beim Handelsregister

Praxisbeispiel

(anonymisiert, Rothstein AG): Ein Neukunde gründete 2024 eine GmbH mit zu engem Gesellschaftszweck («Handel mit IT-Hardware»). Die Erweiterung auf IT-Dienstleistungen zwei Jahre später erforderte eine notarielle Statutenänderung — Kosten ca. CHF 900 Notar- und Handelsregistergebühren — und verzögerte eine wichtige Auftragserweiterung um mehrere Wochen.

FAQ

Frage Antwort 
Was kostet eine GmbH-Gründung in der Schweiz?Ohne Begleitung: ca. CHF 1’100–2’250 an Notar- und Handelsregistergebühren, plus das Stammkapital von CHF 20’000 (davon mind. CHF 10’000 sofort einzuzahlen). Mit Rothstein AG: Notar- und Gründungsgebühren werden vollständig übernommen — Sie zahlen ausschliesslich das Stammkapital.
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?Bei vollständigen Unterlagen ca. 2–4 Wochen vom Erstgespräch bis zum Handelsregistereintrag. Die Handelsregistereintrags-Phase dauert im Kanton Aargau typischerweise 5–10 Werktage. Zeitfaktoren: Kapitaleinzahlung auf Sperrkonto und Notarterminvereinbarung.
Brauche ich für eine GmbH einen Notar?Ja — die öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde und Statuten durch einen Notar ist bei GmbH und AG in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben (OR 777). Rothstein AG koordiniert den Notartermin und übernimmt die Notarkosten vollständig.
Kann ich eine GmbH alleine gründen?Ja. Eine GmbH kann mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden. Auch Ausländer können in der Schweiz eine GmbH gründen — Wohnsitz in der Schweiz ist nicht zwingend, aber mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich (OR 814 Abs. 1).
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und AG?Die GmbH eignet sich für KMU mit überschaubarer Gesellschafterzahl, einem Kapitalbedarf ab CHF 20’000 und klarer Struktur. Die AG hat ein Mindestkapital von CHF 100’000, bietet mehr Anonymität der Eigentümer und ist für Investoren oder grössere Strukturen geeigneter. Beide haben beschränkte Haftung.
Kann ich meine Einzelfirma in eine GmbH umwandeln?Ja. Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH ist möglich (OR 68 ff. FusG) und wird von Rothstein AG begleitet. Auch bei Umwandlungen übernimmt Rothstein AG Notarkosten und Gründungsgebühren auf Anfrage. Details werden im Erstgespräch geklärt.
Muss ich in der Schweiz wohnen, um eine GmbH zu gründen?Nicht zwingend — aber mindestens eine Person mit Unterschriftsberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich. Für Gründer im Ausland übernimmt Rothstein AG auf Wunsch ein Domizil- und Verwaltungsratsmandat.

Fazit

Eine Firmengründung in der Schweiz ist gut strukturiert und mit professioneller Begleitung in 2–4 Wochen abgeschlossen. Das entscheidende Element ist nicht der Prozess — den erledigt Rothstein AG — sondern die Entscheidungen davor: richtige Rechtsform, klarer Gesellschaftervertrag, steuerliche Planung. Mit dem kostenlosen Gründungsangebot entfällt der finanzielle Barrier beim ersten Schritt vollständig.

Persönliche Gründungsberatung in Oftringen (AG)

Rothstein AG
Nordstrasse 14
4665 Oftringen
Telefon: +41 62 558 50 88
E-Mail: info@rothstein.swiss

Hinweis: Die kostenlose Firmengründung umfasst Notarkosten und Handelsregistergebühren. Das gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftskapital ist vom Gründer einzubringen. Gesetzliche Grundlagen gemäss OR, MWSTG und DSG, Stand 2026.

Kurze Sommerpause

Wir gönnen uns eine kleine Sommerpause und sind vom 13.07. bis 02.08.2026 nicht im Büro.

Ab dem 03.08.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine schöne Sommerzeit.