Kurz gesagt: Gründen einer GmbH in der Schweiz kostet ohne Begleitung ca. CHF 1’100–2’250 an Notar- und Handelsregistergebühren plus das Mindestkapital von CHF 20’000. Eine AG-Gründung ca. CHF 2’100–3’250 plus CHF 100’000 Mindestkapital. Rothstein AG übernimmt Notarkosten und Gründungsgebühren vollständig — Sie zahlen ausschliesslich das gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftskapital. Der Gründungsprozess dauert bei GmbH und AG ca. 2–4 Wochen und umfasst 10 klar definierte Schritte.
»Die häufigsten Fehler bei der Firmengründung entstehen nicht beim Prozess, sondern bei der Entscheidung: falsche Rechtsform gewählt, Steuern zu spät gedacht, Gesellschafterregelung nicht klar dokumentiert. Wer diese drei Punkte vor der Gründung klärt, spart Jahre von Korrekturen.«
— Hasan Kirmizitas, Gründungsberater und Leiter Treuhand, Rothstein AG Oftringen
Die kostenlose Firmengründung mit der Rothstein AG
Rothstein AG übernimmt Notarkosten und Gründungsgebühren vollständig. Sie zahlen ausschliesslich das gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftskapital. GmbH: CHF 20’000 Stammkapital (min. CHF 10’000 einzuzahlen) · AG: CHF 100’000 (min. CHF 50’000 einzuzahlen)
Was Rothstein AG übernimmt:
- Notarkosten (GmbH und AG)
- Handelsregistergebühren
- Gebühr für das Kapitaleinzahlungskonto
- Firmenname-Vorabprüfung im Handelsregister
Was Sie einbringen:
- GmbH: Stammkapital CHF 20’000 (davon mind. CHF 10’000 sofort einzuzahlen)
- AG: Aktienkapital CHF 100’000 (davon mind. CHF 50’000 sofort einzuzahlen)
Bedingungen: Das Angebot gilt für GmbH- und AG-Gründungen sowie Umwandlungen über Rothstein AG in der Schweiz. Details und individuelle Voraussetzungen werden im kostenlosen Erstgespräch geklärt. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Weitere Informationen: «Steuern sparen», «Selbständig werden», «Buchhaltungs-Grundlagen».
Welche Rechtsform passt zu meiner Situation?
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH | AG |
| Mindestkapital | Keines | CHF 20’000 (min. CHF 10’000 einzuzahlen) | CHF 100’000 (min. CHF 50’000 einzuzahlen) |
| Haftung | Persönlich, unbeschränkt | Auf Stammkapital beschränkt | Auf Aktienkapital beschränkt |
| Steuern | Gewinn = privates Einkommen | Gewinn- + Kapitalsteuer (separat) | Gewinn- + Kapitalsteuer (separat) |
| Steuerlich günstiger ab | — | Ca. CHF 100’000–120’000 Jahresgewinn (Kanton Aargau) | Grössere Strukturen |
| Handelsregisterpflicht | Ab CHF 100’000 Umsatz | Immer | Immer |
| Gesellschafter | 1 Person | 1 bis unbeschränkt | Mind. 1 Aktionär |
| Gründungsdauer | 1–3 Tage | 2–4 Wochen | 2–4 Wochen |
| Gründungskosten ohne Rothstein | CHF 120–200 | CHF 1’100–2’250 | CHF 2’100–3’250 |
| Gründungskosten mit Rothstein AG | — | CHF 0 (nur Stammkapital) | CHF 0 (nur Aktienkapital) |
| Geeignet für | Einzelpersonen, Testphasen | KMU, Partnerschaften, Wachstum | Investoren, grössere Strukturen |
Wie läuft eine Firmengründung in der Schweiz ab?
Der Gründungsprozess für eine GmbH oder AG folgt diesen 10 Schritten:
| Schritt | Was | Wer | Dauer |
| 1 | Rechtsform wählen und Gründungsstrategie klären | Gründer + Rothstein AG | Erstgespräch |
| 2 | Firmenname prüfen und reservieren | Rothstein AG / Handelsregister | 1–2 Tage |
| 3 | Statuten erarbeiten | Rothstein AG | 2–5 Tage |
| 4 | Kapital auf Sperrkonto einzahlen | Gründer + Bank | 1–3 Tage |
| 5 | Öffentliche Beurkundung beim Notar | Notar + Gründer | 1 Tag |
| 6 | Eintrag ins Handelsregister | Rothstein AG / Notar | 3–7 Werktage |
| 7 | Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse | Rothstein AG / Gründer | 1–2 Tage |
| 8 | MWST-Anmeldung (falls erforderlich ab CHF 100’000) | Rothstein AG | 1–2 Tage |
| 9 | Versicherungen abschliessen | Gründer + Beratung | Parallel |
| 10 | Buchhaltung und Organisation aufbauen | Rothstein AG | Laufend |
Gesamtdauer GmbH/AG: ca. 2–4 Wochen bei vollständigen Unterlagen. Bei vollständiger Unterlagenlieferung dauert die Handelsregistereintrags-Phase im Kanton Aargau typischerweise 5–10 Werktage.
Weitere Informationen: Handelsregisteramt Kanton Aargau.
Was brauche ich für die GmbH-Gründung?
Die vollständige Unterlagen-Liste für eine reibungslose Gründung:
Alle Gründer / Gesellschafter:
| ☐ | Gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) aller Gesellschafter |
| ☐ | AHV-Nummer aller Gesellschafter |
| ☐ | Wohnadresse aller Gesellschafter |
Gesellschaft:
| ☐ | Gewünschter Firmenname (inkl. 1–2 Alternativen, falls Erstname bereits vergeben) |
| ☐ | Gesellschaftszweck (Beschreibung der Tätigkeit) |
| ☐ | Gesellschaftssitz (Kanton und Gemeinde) |
| ☐ | Kapitalbetrag pro Gesellschafter und Aufteilung (Stammeinlagen) |
| ☐ | Name und Funktion der Geschäftsführer (mit Unterschriftsberechtigung) |
Kapitaleinzahlung:
☐ Nachweis der Kapitaleinzahlung auf Sperrkonto (Bankbestätigung)
Rothstein AG koordiniert Statutenerstellung, Notartermin und Handelsregistereintrag — Sie müssen keine Formulare selbst ausfüllen.
Weitere Informationen: OR 777 auf fedlex.admin.ch
Firmennamen in der Schweiz — was ist erlaubt?
Der Firmenname ist einer der ersten Stolpersteine bei der Gründung.
Regeln für Firmennamen (OR 944 ff.):
- Muss unterscheidungskräftig sein — kein generischer Begriff wie «Swiss Business AG»
- Darf nicht irreführend sein — kein Name, der auf grössere Tätigkeiten als tatsächlich ausgeübt hindeutet
- Kein Bezug zu staatlichen oder behördlichen Strukturen
- GmbH: Zusatz «GmbH» oder «Sàrl» zwingend
- AG: Zusatz «AG», «SA» oder «Ltd.» zwingend
- Vorausreservierung empfohlen: Handelsregister-Vorabprüfung möglich und im Gründungspaket Rothstein AG inklusive
Was häufig scheitert:
- Name bereits im Handelsregister eingetragen
- Name zu ähnlich zu einem bestehenden Unternehmen (Verwechslungsgefahr)
- Schutzrechte (Marken) nicht geprüft — dies ist separat beim IGE zu prüfen
Pflichten nach der Gründung
Nach dem Handelsregistereintrag beginnen die laufenden Pflichten:
| Pflicht | Wann | Details |
| Buchhaltung | Ab Tag 1 | OR 957 — GmbH immer buchhaltungspflichtig |
| AHV-Anmeldung | Sofort | Gesellschafter-Geschäftsführer: AHV-pflichtig |
| MWST-Anmeldung | Ab CHF 100’000 Umsatz | Anmeldung innert 30 Tagen |
| Lohnbuchhaltung | Bei erster Anstellung | AHV, BVG, UVG etc. |
| Jahresabschluss | Innerhalb 6 Monate nach Jahresende | OR 958c |
| Steuererklärung GmbH/AG | Jährlich | Kanton Aargau: 30. Juni (Fristverlängerung möglich) |
Häufige Fehler bei der Firmengründung — und wie man sie vermeidet
| Fehler | Konsequenz | Vermeidung |
| Falsche Rechtsform gewählt | Steuerliche Nachteile, spätere kostspielige Umwandlung | Steuerberatung vor der Gründung |
| Gesellschaftszweck zu eng formuliert | Tätigkeitserweiterung erfordert kostenpflichtige Statutenänderung | Zweck weit genug fassen |
| Gesellschafterregelung nicht dokumentiert | Konflikte ohne vertragliche Grundlage | Shareholders Agreement / Gesellschaftervertrag |
| MWST-Pflicht zu spät bemerkt | Rückwirkende Nachforderung ESTV | Ab CHF 80’000 Umsatz bereits planen |
| Firmennamen-Konflikt | Name muss nach Eintragung geändert werden — teuer und aufwändig | Vorabprüfung beim Handelsregister |
Praxisbeispiel
(anonymisiert, Rothstein AG): Ein Neukunde gründete 2024 eine GmbH mit zu engem Gesellschaftszweck («Handel mit IT-Hardware»). Die Erweiterung auf IT-Dienstleistungen zwei Jahre später erforderte eine notarielle Statutenänderung — Kosten ca. CHF 900 Notar- und Handelsregistergebühren — und verzögerte eine wichtige Auftragserweiterung um mehrere Wochen.
FAQ
| Frage | Antwort |
| Was kostet eine GmbH-Gründung in der Schweiz? | Ohne Begleitung: ca. CHF 1’100–2’250 an Notar- und Handelsregistergebühren, plus das Stammkapital von CHF 20’000 (davon mind. CHF 10’000 sofort einzuzahlen). Mit Rothstein AG: Notar- und Gründungsgebühren werden vollständig übernommen — Sie zahlen ausschliesslich das Stammkapital. |
| Wie lange dauert eine GmbH-Gründung? | Bei vollständigen Unterlagen ca. 2–4 Wochen vom Erstgespräch bis zum Handelsregistereintrag. Die Handelsregistereintrags-Phase dauert im Kanton Aargau typischerweise 5–10 Werktage. Zeitfaktoren: Kapitaleinzahlung auf Sperrkonto und Notarterminvereinbarung. |
| Brauche ich für eine GmbH einen Notar? | Ja — die öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde und Statuten durch einen Notar ist bei GmbH und AG in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben (OR 777). Rothstein AG koordiniert den Notartermin und übernimmt die Notarkosten vollständig. |
| Kann ich eine GmbH alleine gründen? | Ja. Eine GmbH kann mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden. Auch Ausländer können in der Schweiz eine GmbH gründen — Wohnsitz in der Schweiz ist nicht zwingend, aber mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich (OR 814 Abs. 1). |
| Was ist der Unterschied zwischen GmbH und AG? | Die GmbH eignet sich für KMU mit überschaubarer Gesellschafterzahl, einem Kapitalbedarf ab CHF 20’000 und klarer Struktur. Die AG hat ein Mindestkapital von CHF 100’000, bietet mehr Anonymität der Eigentümer und ist für Investoren oder grössere Strukturen geeigneter. Beide haben beschränkte Haftung. |
| Kann ich meine Einzelfirma in eine GmbH umwandeln? | Ja. Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH ist möglich (OR 68 ff. FusG) und wird von Rothstein AG begleitet. Auch bei Umwandlungen übernimmt Rothstein AG Notarkosten und Gründungsgebühren auf Anfrage. Details werden im Erstgespräch geklärt. |
| Muss ich in der Schweiz wohnen, um eine GmbH zu gründen? | Nicht zwingend — aber mindestens eine Person mit Unterschriftsberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich. Für Gründer im Ausland übernimmt Rothstein AG auf Wunsch ein Domizil- und Verwaltungsratsmandat. |
Fazit
Eine Firmengründung in der Schweiz ist gut strukturiert und mit professioneller Begleitung in 2–4 Wochen abgeschlossen. Das entscheidende Element ist nicht der Prozess — den erledigt Rothstein AG — sondern die Entscheidungen davor: richtige Rechtsform, klarer Gesellschaftervertrag, steuerliche Planung. Mit dem kostenlosen Gründungsangebot entfällt der finanzielle Barrier beim ersten Schritt vollständig.
Persönliche Gründungsberatung in Oftringen (AG)
Rothstein AG
Nordstrasse 14
4665 Oftringen
Telefon: +41 62 558 50 88
E-Mail: info@rothstein.swiss
Hinweis: Die kostenlose Firmengründung umfasst Notarkosten und Handelsregistergebühren. Das gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftskapital ist vom Gründer einzubringen. Gesetzliche Grundlagen gemäss OR, MWSTG und DSG, Stand 2026.